Zusammenschlüsse großer Unternehmen ("Elefantenhochzeiten") unterliegen der
Fusionskontrolle. Die zuständigen Wettbewerbsbehörden (etwa das deutsche
Bundeskartellamt oder die Europäische Kommission) überprüfen im Rahmen der
Fusionskontrolle, ob durch den Zusammenschluss eine marktbeherrschende
Stellung entsteht oder verstärkt wird, bzw. wirksamer Wettbewerb behindert
wird. Ein Zusammenschluss kann als ergebnis der Fusionskontrolle verboten
oder nur unter bestimmten Auflagen genehmigt werden.
Die JUSLINE macht das Recht der Fusionskontrolle, also den Text wichtiger
kartell- und wettbewerbsrechtlicher Vorschriften, im Internet zugänglich,
die "Offenen Gesetzeskommentare" ermöglichen und unterstützen die
verständliche Erläuterung einzelner Paragrafen.
Rechtsanwälte mit den Tätigkeitsschwerpunkten oder Interessenschwerpunkten
Wettbewerbsrecht, Kartellrecht, Mergers & Akquisitions können für ihre
Homepage mit der JUSLINE die Mitbenutzung von Subdomains wie
fusionskontrolle.com, www.fusionskontrolle.info, www.fusionskontrolle.net,
www.gesellschaftsrecht.net, www.spaltungsrecht.info,
www.uebernahmerecht.info, www.unternehmensrecht.net oder
www.wettbewerbsrecht.net vereinbaren.
Wichtige deutsche Gesetze:
Rechtsanwälte mit Tätigkeits- oder Interessensschwerpunkt Fusionskontrolle finden:
Bücher zum Wettbewerbsrecht und zur Fusionskontrolle können unter
www.jurbooks.com oder
www.amazon.de online bestellt werden.
Für allgemeine Informationen über Fusionen und Unternehmenszusammenschlüsse
empfiehlt sich die Suche unter www.google.de.