Fusionskontrolle - Zusammenschlusskontrolle
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Zusammenschlüsse großer Unternehmen ("Elefantenhochzeiten") unterliegen der Fusionskontrolle. Die zuständigen Wettbewerbsbehörden (etwa das deutsche Bundeskartellamt oder die Europäische Kommission) überprüfen im Rahmen der Fusionskontrolle, ob durch den Zusammenschluss eine marktbeherrschende Stellung entsteht oder verstärkt wird, bzw. wirksamer Wettbewerb behindert wird. Ein Zusammenschluss kann als ergebnis der Fusionskontrolle verboten oder nur unter bestimmten Auflagen genehmigt werden.

Die JUSLINE macht das Recht der Fusionskontrolle, also den Text wichtiger kartell- und wettbewerbsrechtlicher Vorschriften, im Internet zugänglich, die "Offenen Gesetzeskommentare" ermöglichen und unterstützen die verständliche Erläuterung einzelner Paragrafen.

Rechtsanwälte mit den Tätigkeitsschwerpunkten oder Interessenschwerpunkten Wettbewerbsrecht, Kartellrecht, Mergers & Akquisitions können für ihre Homepage mit der JUSLINE die Mitbenutzung von Subdomains wie fusionskontrolle.com, www.fusionskontrolle.info, www.fusionskontrolle.net, www.gesellschaftsrecht.net, www.spaltungsrecht.info, www.uebernahmerecht.info, www.unternehmensrecht.net oder www.wettbewerbsrecht.net vereinbaren.

Wichtige deutsche Gesetze:

Rechtsanwälte mit Tätigkeits- oder Interessensschwerpunkt Fusionskontrolle finden:

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Für allgemeine Informationen über Fusionen und Unternehmenszusammenschlüsse empfiehlt sich die Suche unter www.google.de.

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